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Entbürokratisierung bei Förderverfahren hilft vogtländischen Kommunen und Projektträgern

Wie das Sächsische Staatsministerium der Finanzen heute mitteilte, werden mit Beginn des nächsten Jahres Förderverfahren im Freistaat weiter vereinfacht.

Der Wahlkreisabgeordnete Sören Voigt aus Falkenstein sagt dazu: „Die Anpassung der Verwaltungsvorschrift ist eine wichtige Grundlage für die Vereinfachung von Förderverfahren. Die weitere Entbürokratisierung hilft unseren vogtländischen Kommunen und Projektträgern. Ich begrüße dies ausdrücklich und sehe hierin einen bedeutenden Schritt, um Projekte künftig einfacher und unbürokratischer umzusetzen.“

Die Verwaltungsvorschrift, die den verfahrensrechtlichen Rahmen für Förderprogramme des Freistaates bildet, wurde durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen angepasst und heute im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht. Sie umfasst unter anderem Regelungen zu Bewilligungsvoraussetzungen, Antragsverfahren und Verwendungsprüfungen.

„Die Staatsministerien können nun die jeweiligen Förderrichtlinien anpassen. Ich gehe davon aus, dass die vereinfachten Grundlagen und Bedingungen dann ab dem 1. Januar sachsenweit greifen", so der Kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion weiter.

Zu den Neuerungen gehört, dass unter anderem ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn ab Antragstellung möglich ist, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben bei Kommunen unter einer Million Euro und bei sonstigen Zuwendungsempfängern unter 100.000 Euro liegen.

Darüber hinaus werden die bürokratischen Anforderungen z. B. für Unternehmen und Vereine gelockert. So sind künftig zur Verwendungsnachweisprüfung grundsätzlich keine Einzelbelege mehr vorzulegen, sondern lediglich eine Belegliste. Außerdem entfällt die Anforderung, dass nicht-öffentliche Zuwendungsempfänger das öffentliche Vergaberecht einhalten müssen.

Zudem sollen Pauschalen für Personalkosten das Verfahren vereinfachen. Bislang mussten Fördermittelempfänger anhand einzelner Arbeitsverträge die Höhe ihrer Personalausgaben konkret nachweisen.