Fullsizeoutput 8Ff6

Stadt Treuen erhält Förderbescheid für Projekt „Goethehalle"

Innenminister Prof. Roland Wöller übergab heute in Treuen der Bürgermeisterin, Andrea Jedzig, an der Goethehalle einen Fördermittelbescheid in Höhe von 424.000 Euro. Das Geld wird in Treuen insbesondere für die Sanierung der Goethehalle benötigt.

Ebenso soll das sogenannte Bürgerhaus entkernt werden, sodass hinter den Außenmauern quasi ein neues Sozialgebäudes errichtet werden kann.Die Nutzung der Goethehalle als Vereinssporthalle und durch Heimat- und Kulturvereine ist für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sehr wichtig. Die Aufwertung im besten Sinne des Wortes kommt direkt bei den Menschen vor Ort an. Es hat mich sehr gefreut, bei diesem schon lange geplanten Vorhaben meinen Beitrag leisten zu können.

Im Anschluss schauten wir noch bei den Vogtland Rebels und beim Treuener Leichtathletik Verein vorbei, der für seine großartige Nachwuchsarbeit bekannt ist.

Hintergrund:
Das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau“ unterstützt den komplexen städtebaulichen Prozess, den Städte und Gemeinden bei der Bewältigung und Vermeidung städtebaulicher Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Wandels leisten müssen. Es soll einen wirksamen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie sozialer Stabilität leisten.

Es hilft bei der Aufwertung von Innenstädten und Ortskernen, der Revitalisierung von Brachen, der Qualifizierung von Wohnquartieren und der Anpassung städtischer Infrastrukturen. Durch die Stärkung der Innen- und Bestandsentwicklung können der Flächenverbrauch reduziert und kompakte Stadtstrukturen erhalten werden.

Im Programmteil „Aufwertung“- werden insbesondere die städtebauliche Neuordnung sowie die Wiedernutzung von freigelegten Flächen, die Verbesserung des öffentlichen Raums und des Wohnumfeldes und sonstige Bau- und Ordnungsmaßnahmen, die für den Stadtumbau erforderlich sind, gefördert. Im Mittelpunkt stehen auch die Anpassung der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung, Modernisierung und Umbau des vorhandenen Gebäudebestandes, Erhalt der baukulturell wertvollen Gebäude und Ensemble sowie Modernisierung und Anpassung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen. Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimafolgeanpassungen werden ebenso gefördert, wie Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich und im Quartier. Bund, Land und Gemeinden beteiligen sich zu je einem Drittel an der Finanzierung der förderfähigen Kosten.