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Freistaat hilft den kreisangehörigen Kommunen schnell und unbürokratisch

Der Freistaat Sachsen hat einen „Gewerbesteuerfonds“ eingerichtet. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sören Voigt: „Mit dem ,Gewerbesteuerfonds‘ hilft der Freistaat den betroffenen kreisangehörigen Gemeinden, also auch unseren Kommunen im Vogtland, schnell und unbürokratisch.

Diese Unterstützung ist dann wichtig, wenn sie aufgrund unerwarteter Gewerbesteuerrückzahlungen in Liquiditätsengpässe geraten. Um diese drohenden Schwierigkeiten zu überbrücken, werden rückzahlbare, unverzinsliche Hilfen bereitgestellt. Diese Lösung wird ab sofort gelten.“

Die Hilfen werden als zweckgebundene Zuweisungen ausgezahlt. Welche Gemeinden den „Fonds“ nutzen können, bestimmt sich nach der Höhe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Vorjahr. Bei Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern muss die Gewerbesteuerrückzahlung größer sein als 4,5 Prozent der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Bei Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern liegt diese Grenze bei 6 Prozent.

Anträge auf Zuweisungen aus dem „Gewerbesteuerfonds“ sind direkt bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen. Bis zu einer Antragshöhe von 500.000 Euro erfolgt die Entscheidung durch die Landesdirektion Sachsen. Ab 500.000 Euro entscheidet das Sächsische Staatsministerium der Finanzen.

Bis zur Verhandlung des Finanzausgleichsgesetzes 2021/22 sollen damit Erfahrungen gesammelt und dann entsprechend in die Gespräche eingebracht werden.