Lockdown 5130295 1920

Ab 16.12.: Bundesweiter Lockdown

Bund und Länder verschärfen die Corona-Maßnahmen:
Ab Mittwoch (16.12.) tritt in ganz Deutschland ein harter Lockdown in Kraft. Damit wird das öffentliche Leben bundesweit drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss bis zum 10. Januar schließen.

Den Bund-Länder-Beschluss können Sie hier nachlesen.

Vor diesem Hintergrund wird die ab heute (14.12.) für Sachsen geltende Corona-Schutz-Verordnung in den kommenden Tagen noch einmal angepasst werden. Das bezieht sich vor allem auf die Schließung von Friseurläden und das Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk.

Folgendes haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unter anderem beschlossen:

  • Die bestehenden Beschlüsse bleiben bis zum 10. Januar 2021 gültig.
  • Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
  • Für die Weihnachtstage gilt: In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen können die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahre bedeutet.
  • Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
  • Der Einzelhandel wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel und der Handel mit dringend notwendigen Waren des täglichen Bedarfs.

Bei Fragen zum Coronavirus in Sachsen können Sie sich an die zentrale Corona-Hotline wenden: 0800 100 0214.

Eine Übersicht mit Antworten zu häufigen Fragen zu den Bekanntmachungen (FAQs) finden Sie auch hier. (Hinweis: Häufig gestellte Fragen zur neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 11. Dezember 2020 werden noch veröffentlicht. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.)