Gaststätten, Hotels und Pensionen dürfen ab dem 15. Mai wieder öffnen, wenn Hygiene- und Schutzvorschriften eingehalten werden. Die zuständige kommunale Behörde kann das Hygienekonzept auf seine Einhaltung überprüfen.
Hier finden Sie die wichtigsten Links zur Wiedereröffnung:
✅Checkliste Erstellung eines individuellen Hygienekonzeptes
✅Muster Gefährdungsbeurteilung