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Freistaat unterstützt die freien Musikschulen

Der Freistaat Sachsen unterstützt die freien Musikschulen ab heute mit einem neuen Sofortprogramm in Höhe von rund 6 Millionen Euro. Mit dem Programm sollen die Einnahmeverluste der freien Musikschulen und der Honorarlehrkräfte aufgrund der Corona-Pandemie ausgeglichen werden. Zudem werden bis zu 60 Prozent der Honorarausfälle von freien oder privaten Anbietern von außerschulischem Musikunterricht ersetzt.

Auch an die kommunalen Musikschulen muss gedacht werden. Hierzu haben mich in den vergangenen Tagen ebenso viele Hilferufe erreicht. Die Sächsische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben gestern im Rahmen des Schutzschirms für Kommunalfinanzen auch Hilfen für die öffentlichen Musikschulen vereinbart. Für diese können die Kommunen außerdem den Zuschuss des Freistaates für die pandemiebedingten Mehrausgaben nutzen.

Freie oder private Anbieter von außerschulischem Musikunterricht aus Sachsen, die professionell und selbstständig tätig sind, ihr Einkommen überwiegend durch ihre Freiberuflichkeit verdienen und durch die Absage von außerschulischem Musikunterricht aufgrund der aktuell geltenden Allgemeinverfügung für den Freistaat Sachsen Einnahmeausfälle nachweisen, können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe bis zu 60 % der nach-gewiesenen Einnahmeausfälle beantragen.

Die maximale Unterstützung beträgt 750 Euro je Woche. Das Hilfsprogramm wird den Zeitraum Mitte März bis zum Ende des Schuljahres abdecken.

Die Anträge für Hilfen aus dem Sofortprogramm können ab sofort beim #SächsischenMusikrat gestellt werden.

❗Weitere Informationen sowie Beratungsangebote gibt es im Internet unter www.saechsischer-musikrat.de .

Die Beantragung ist ab sofort online möglich:
💻Finanzhilfen für freie und private Anbieter von Musikunterricht: https://www.saechsischer-musikrat.de/service/ausfallhonorare

💻Finanzhilfen für nicht-kommunale Musikschulen: https://www.saechsischer-musikrat.de/service/musikschulen