Ab kommenden Montag (15. Februar) dürfen Händler in Sachsen den click
& collect-Service wieder anbieten. Das bedeutet, online oder
telefonisch bestellte Ware darf dann unter Beachtung strenger Regeln vor
Ort im Geschäft abgeholt werden. Das hat das sächsische Kabinett auf
seiner heutigen Sitzung beschlossen.
In Sachsen, das lange Zeit die höchste Corona-Inzidenz im Bundesgebiet hatte, überwog bisher die Befürchtung, dass es zu mehr Begegnungen und Kontakten oder gar Schlangenbildung kommt. Mit den niedrigeren Ansteckungszahlen ist die Nachverfolgung der Kontaktpersonen durch die Gesundheitsämter besser möglich und das ist die Voraussetzung für das Abholen bestellter Ware in Geschäften. Dafür wird die Sächsische Corona-Schutzverordnung angepasst, die am 15. Februar in Kraft tritt.
Öffnen dürfen die von der Schließung betroffenen Geschäfte jetzt auch zur Abholung von bestellter Ware und unter Einhaltung besonderer Hygienevorschriften. Diese Waren müssen vorab telefonisch oder über Onlineangebote angeboten werden.
Die
Abholung vorbestellter Waren sollte idealerweise unter freiem Himmel, an
der Außentür oder über ein Fenster erfolgen. Auch Drive-in ist denkbar,
wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Bei der Abholung in
Ladengeschäften in Passagen oder Einkaufscentern sollte die
Terminvergabe in gestaffelten Zeitfenstern erfolgen. Alternativ ist ein
Warteschlangenmanagement notwendig, z.B. mit der Einrichtung von
Warteplätzen, Hinweisschildern etc., welches alle Punkte der Abstands-
und Hygienemaßnahmen beinhaltet. Es muss sichergestellt sein, dass eine
Ansammlung von Kunden vermieden wird. Verkaufspersonal und Kunden müssen
außerdem eine FFP2-Schutzmaske oder medizinische Maske tragen, wie sie
generell beim Einkaufen und im ÖPNV seit 28. Januar in Sachsen
verpflichtend sind.
Der Bezahlvorgang sollte kontaktlos erfolgen, z.B. im Voraus, auf Rechnung oder online.