Ab heute können auch die freien Musikschulen und freiberufliche Anbieter von außerschulischem Musik- und Tanzunterricht im Freistaat Sachsen Corona-Hilfen beantragen. Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus stellt über die entsprechende Förderrichtlinie dafür rund 2 Millionen Euro zur Verfügung.
Anträge für diese Förderung können bis zum 31. Juli 2021 bei der SAB gestellt werden.
Bereits im Jahr 2020 hat das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus mit der Förderrichtlinie Musikschulen/Kulturelle Bildung jene Ausfälle teilweise ausgleichen und somit die wichtigen Strukturen musisch-kultureller Bildung erhalten können. So wurden 410.282 EUR für 36 Musikschulen und 832.435,40 EUR für 1.098 private und freie Anbieterinnen und Anbieter von außerschulischem Musikunterricht ausgezahlt.
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Quelle: Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Kultur und Tourismus