Sachsen
plant den nächsten vorsichtigen Öffnungsschritt. Die Grundschulen und
Kindertageseinrichtungen werden zum 15. Februar im eingeschränkten
Regelbetrieb wieder öffnen. Für Grundschüler soll die
Schulbesuchspflicht aufgehoben werden. Eltern können damit selbst
entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken.
Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen müssen noch in häuslicher Lernzeit verbleiben. Weitere Schritte werden von den Ergebnissen der Bund-Länder-Gespräche am Mittwoch abhängig gemacht. Schüler der Abschlussklassen können weiterhin die Schulen besuchen. Endgültig beschlossen wird der Fahrplan am kommenden Freitag in einer erneuten Kabinettssitzung. Zuvor wird sich das Kabinett am Mittwoch nach den Bund-Länder-Beratungen mit einer neuen Corona-Schutz-Verordnung befassen, die am Donnerstag im Landtag beraten wird.
Eingeschränkter Regelbetrieb für Grundschulen und Kindertageseinrichtungen bedeutet die strikte Trennung von Gruppen und Klassen mit festen Bezugspersonen. Die Kinder sollen auch außerhalb der Gruppen- und Klassenräume auf dem Gelände der Einrichtung nicht aufeinandertreffen. Eine entsprechende Regelung zum eingeschränkten Regelbetrieb gab es bereits im vergangenen Frühjahr.