Zu den Maßnahmen gehören unter anderem:
Erhöhte Betriebsbereitschaft der Gesundheitsämter sicherstellen
Die
effektive Kontaktnachverfolgung sowie die Quarantäneüberwachung sind
auch im Herbst grundlegende Voraussetzungen, um das Infektionsgeschehen
bewältigen zu können. Die kommunale Ebene wird daher
Unterstützungsstrukturen für die Gesundheitsämter planen und
organisieren.
Flächendeckende Testangebote/Testinfrastruktur
Damit
die Bürgerinnen und Bürger insbesondere ab dem Schwellenwert von 35
ihre Testpflichten erfüllen können, ist dann wieder eine flächendeckende
Testinfrastruktur nötig. Die kommunale Ebene bereitet inzidenzabhängige
Pläne zu den regional benötigten Testkapazitäten vor. Das
Sozialministerium unterstützt, indem z.B. Apotheken und Zahnärzte bei
Bedarf landesweit um Erhöhung der Testkapazitäten gebeten werden.
Neben
der Testpflicht für Urlaubsrückkehrer in den Betrieben wird auch eine
Ausweitung der Testpflicht für Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt
insbesondere nach dem Ende der Schulferien geprüft. Um Einreisenden
frühzeitig eine Testmöglichkeit zu verschaffen, ist die Erweiterung bzw.
Sicherstellung der Testinfrastruktur auch in den Bereichen der Autobahn
und an Flughäfen erforderlich. Die Erstellung von Testkonzepten bzw.
Reaktivierung für spezielle Bereiche ist eine grundsätzliche Anforderung
für die Gewährleistung von Arbeitsfähigkeit und Öffnungen auch bei
wieder steigenden Inzidenzen, sei es in Pflegeeinrichtungen, an
Hochschulen zum Semesterstart, der Verwaltungen sowie der Justiz.
Schule und Kitas
Der
reguläre Schulbetrieb soll nach den Sommerferien sichergestellt werden,
Wechsel- und Distanzunterricht vermieden werden. Zur Absicherung des
Schulstarts ab dem 6. September 2021 werden Sondermaßnahmen für die
Vorbereitungswoche und die ersten beiden Schulwochen betreffen:
a)
Zweimalige Testverpflichtung für Lehrkräfte und Schulleitungen und
weiteres Schulpersonal in der Vorbereitungswoche vom 30. August bis 3.
September
b) Zweimalige Testpflicht pro Woche an Schulen für
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das gesamte Schulpersonal in
der Zeit vom 6. bis 19. September (in Landkreisen und Kreisfreien
Städten mit Inzidenz über 10: Dreimalige Testpflicht)
c)
Maskenpflicht in allen Schulen in Gebäuden sowie im Unterricht
(Ausnahme: Unterricht in der Primarstufe) in der Zeit vom 6. bis 19.
September in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über
10.
Schutzkonzeption für Unternehmen und Beschäftigte
Neben
der bereits erfolgten Einführung der Testpflicht für Urlaubsrückkehrer
in Betrieben wird frühzeitig gegenüber dem Bund darauf hingewirkt, dass
bei erneuten Schließungen eine Verlängerung von Überbrückungshilfen
nötig ist. Grenzpendlern und Saisonarbeitern soll soweit wie möglich
auch in einer vierten Infektionswelle die Einreise ermöglicht werden.
Das "Sofortprogramm Duschcontainer" auf unbewirtschafteten Rastanlagen
mit WC zur hygienischen Versorgung von Lkw-Fahrern soll verlängert
werden.
Impfen
Die Ressorts werben in den kommenden
Monaten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen eigenständig,
flächendeckend und zielgruppengerecht für die Schutzimpfung. Die Markt
»Sachsen krempelt die Ärmel hoch« wird in die Dienstsignaturen und
Internetauftritt übernommen. Das Sozialministerium legt in Abstimmung
mit dem Bund ein Konzept zur Anpassung der Impfstrategie ab September
vor.
Beobachtung und Entwicklung in Grenzgebieten und Nachbarländern
Um
Hotspots und Eintragungswege nachzuvollziehen, werden weiterhin
regelmäßig Lagebilder erstellt. Dazu zählt auch insbesondere die Lage in
Polen und Tschechien.
Kontrolle und Durchsetzung
Durch
ein effektives Kontrollregime kann sichergestellt werden, dass die
Schutzmaßnahmen auch umgesetzt werden. Die Kontrolle obliegt dabei nicht
nur den Gesundheitsämtern, auch die Polizei, der Polizeivollzugsdienst
und die für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen müssen die Einhaltung
der Schutzmaßnahmen kontrollieren. Die kommunale Ebene stellt einen
inzidenzabhängigen Plan zur Verstärkung der Ordnungsämter auf.
Notreserve Schutzausrüstung und Schnelltests
Der
Freistaat hält eine Notreserve an Schutzausrüstung und Schnelltest vor,
um etwaige nicht prognostizierbare Lieferschwierigkeiten abfangen zu
können. Damit können in besonderen Lagen Kommunen und soziale
Einrichtungen mit Schutzausrüstung und Tests versorgt werden. Der Bedarf
für die Notreserve wird ermittelt, etwaige Fehlbestände werden
ausgeglichen.
Funktionsfähigkeit der Einrichtungen des
Gesundheits- und Sozialwesens – von der Pflege bis zum Hilfesystem für
Opfer von häuslicher Gewalt
Auch bei einer vierten
Infektionswelle sollen die Zugänge zu den relevanten
Unterstützungsstrukturen für vulnerable Gruppen ermöglicht werden.
Beispielsweise wird auch ein kurzfristiger Aufbau von Interimsstrukturen
für Opfer häuslicher Gewalt bei erhöhtem Bedarf pandemiebedingter
Engpässe geprüft.
Weitere Informationen: Seiten des Freistaates Sachsen