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Sachsen ändert Quarantäne-Verordnung

Der Freistaat Sachsen erweitert die Möglichkeiten zur quarantänefreien Einreise aus einem Virus-Variantengebiet, wie Tschechien. Bedingung ist die Vorlage eines täglichen negativen Coronavirus-Tests bei jeder Einreise. Damit können künftig alle Beschäftigten ohne Pflicht zur Quarantäne nach Sachsen einreisen, die für die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe notwendig sind. Dies ist durch eine amtliche Bescheinigung der zuständigen kommunalen Behörde, also dem Landratsamt nachzuweisen. Bisher galt diese Regelung nur für Beschäftigte im Gesundheitswesen, der Daseinsvorsorge und einzelne Branchen.

Sören Voigt: "Grenzpendeln ja, aber so sicher, wie möglich! In vielen sächsische Unternehmen im grenznahen Raum tragen deutsche und tschechische Arbeitskräfte gemeinsam dazu bei, dass diese Firmen wirtschaftlich solide arbeiten und sich gut am Markt behaupten. Um das auch in dieser schwierigen Zeit zu ermöglichen, haben sich Wirtschaft und Regierung auf diesen gemeinsamen Weg verständigt. Mir ist wichtig, dass dabei ein hohes Maß an Sicherheit eingehalten wird, damit im Vogtland die Infektionszahlen perspektivisch sinken."

Zur Einreise ohne Quarantänepflicht berechtigt sind nun auch #Verwandte ersten Grades, Ehepartner oder Lebensgefährten sowie Personen zur Ausübung eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts. Bedingung ist auch in diesen Fällen ein täglicher negativer Corona-Test.

Die geänderte Quarantäne-Verordnung tritt am 17. März 2021 in Kraft. Der konkrete Verordnungstext ist hier nachlesbar.

Grenzpendeln ja, aber so sicher, wie möglich! Mir ist wichtig, dass dabei ein hohes Maß an Sicherheit eingehalten wird, damit im Vogtland die Infektionszahlen perspektivisch sinken.

Sören Voigt, Landtagsabgeordneter