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SMK-Blog: Fragen und Antworten

Ab 15. Februar können die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen ihre Schulen wieder im eingeschränkten Regelbetrieb besuchen. Die wichtigsten Fragen und Antworten hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus im SMK-Blog zusammengefasst.

Beispielsweise werden hier folgende Fragen beantwortet:

Wer kann die Schule ab 15. Februar wieder besuchen?

Ab dem 15. Februar 2021 startet der Unterricht im eingeschränkten Regelbetrieb nach dem Konzept der festen Klassen bzw. Gruppen wieder für:

  • Schülerinnen und Schüler der Grundschulen
  • Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Förderschulen
  • Schülerinnen und Schüler der Unterstufe an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und den Förderzentren mit den entsprechenden Bildungsgängen.

Gibt es eine Schulbesuchspflicht?

Nein, für Grundschülerinnen und Grundschüler wird die Schulbesuchspflicht aufgehoben. Eltern können damit selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken.

Gibt es eine An- und Abmeldepflicht?

Eltern, die sich entscheiden, dass ihre Kinder weiterhin zu Hause lernen sollen, sollten die Schule darüber informieren.


Hier finden Sie weitere wichtige Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen.