Medizinische Versorgung, Schulangebote, gute Straßen, Sportstätten und Katastrophenschutz sind unter anderem Kern vitaler Regionen. Das Sächsische Staatsministerium für
Regionalentwicklung (SMR) hat am 21. Mai 2021 den Aufruf zu einem
Modellprojekt „Vitale Regionen“ – „Verbesserte Daseinsvorsorge durch
interkommunale Zusammenarbeit“ herausgegeben. Im kürzlich vom Sächsischen Landtag beschlossenen Doppelhaushalt 2021/22 sind insgesamt vier Millionen Euro für entsprechende Modellprojekte vorgesehen.
Die Landkreise, Kreisfreien Städte, Gemeinden sowie
kommunalen Zweck- und Verwaltungsverbände haben damit für die Jahre
2021 und 2022 die Möglichkeit, investive Vorhaben der
Regionalentwicklung bei den Regionalen Planungsverbänden anzumelden.
Gefördert werden sollen investive Vorhaben im Zusammenhang mit der Gewährleistung der regionalen Daseinsvorsorge unter den Erfordernissen des demografischen Wandels. Angemeldet werden können beispielsweise Vorhaben, die
- regional angepasste Konzepte (Strategie- und Handlungskonzepte) der Daseinsvorsorge in dünn besiedelten oder strukturschwachen Räumen umsetzen, um eine bedarfsgerechte und bezahlbare lnfrastrukturversorgung in den wichtigsten Bereichen der Daseinsvorsorge (z. B. Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, Straßen, medizinische Grundversorgung, Schulangebot, Katastrophenschutz, Grundausstattung in den Bereichen Kinder, Sport und Senioren) insbesondere auch hinsichtlich der Erreichbarkeit künftig zu gewährleisten,
- interkommunale Nutzung von Einrichtungen und Angeboten ermöglichen, fördern und optimieren, Qualität von Angeboten der Daseinsvorsorge interkommunal steigern,
- der Schaffung, Umstrukturierung oder Erhaltung notwendiger gemeinsamer kommunaler Einrichtungen und Angebote der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge dienen,
- der abgestimmten nachhaltigen Berücksichtigung der demografischen Veränderungen sowie der Sicherung der - ggf. funktionsteiligen - Versorgung im Verflechtungsbereich zentraler Orte dienen.
Sächsische Landkreise, Städte und Gemeinden sowie kommunale Zweck- und Verwaltungsverbände können bis zum 15. Juli 2021 investive Vorhaben der
Regionalentwicklung bei ihren Regionalen Planungsverbänden anmelden.
Quellen und weitere Informationen finden Sie hier:
Aufruf "Vitale Regionen"
Medieninforamtion des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung