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6. Aufruf "Vitale Dorfkerne"

Smr

Staatsminister Thomas Schmidt hat heute den 6. Aufruf für das Programm "Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum" gestartet. Das in den letzten Jahren stark nachgefragte Förderprogramm wird somit fortgesetzt. Im Jahr 2021 stehen erneut 25 Millionen Euro für neue Projekte zur Aufwertung der Ortskerne in Dörfern und Kleinstädten im ländlichen Raum zur Verfügung. Voraussetzung ist der Beschluss des Sächsischen Landtages zum Doppelhaushaltsplan 2021/22.

Mit der Förderung von kommunalen Vorhaben sollen Impulse zur stärkeren Innenentwicklung der Orte im ländlichen Raum gesetzt werden. Schwerpunkte der Förderung sind öffentliche Einrichtungen und dörfliche Begegnungszentren in bereits bestehenden Gebäuden, Schulen und Kindertageseinrichtungen, multifunktionale Platzgestaltungen und die Beseitigung ruinöser Bausubstanz. Auch Freizeit- sowie Naherholungseinrichtungen und die Verbesserung bestehender Freibäder können gefördert werden. Neu ist in diesem Aufruf, dass die LEADER-Aktionsgruppen (LAG) der 30 sächsischen LEADER-Gebiete die eingereichten Projekte der Gemeinden anhand von Kriterien bewerten und auswählen. Die LAG schließen sich dafür in zehn Gruppen zusammen, die jeweils etwa das Gebiet der zehn Landkreise abbilden. Die Fördermittel werden einwohnerbezogen in gemeinsamen Teilbudgets den LAG-Gruppen zur Verfügung gestellt. Bewilligungsbehörden sind die Landkreise.

Die Förderung über die Richtlinie "Ländliche Entwicklung" ist eine Ergänzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien, mit deren Hilfe die Regionen ebenfalls die bauliche Entwicklung ihrer Orte unterstützen können. Die Zuwendung für ein Vorhaben beträgt mindestens 20 000 Euro und in der Regel maximal 500 000 Euro, der Fördersatz liegt in der Regel bei 70 Prozent. Die LAG-Gruppen können jedoch die Höhe der maximalen Zuwendung und den tatsächlichen Fördersatz bis höchstens 75 Prozent eigenverantwortlich festlegen. Bewerben können sich Gemeinden mit entsprechenden Vorhabenbeschreibungen bei ihren LAG bis zum 28. Mai 2021.

Für diesen Aufruf werden Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowie Landesmittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes bereitgestellt.

Quelle: Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung