DGG27

Doppelhaushalt 2027/2028: Wie Sachsens Haushalt entsteht

verfasst am 17.09.2026

Der Doppelhaushalt 2027/2028 ist auf den Weg gebracht. Am 26. August hat Finanzminister Christian Piwarz den Regierungsentwurf in den Sächsischen Landtag eingebracht. Damit beginnt nun die eigentliche parlamentarische Arbeit. Der Haushalt ist also noch nicht beschlossen – und genau das ist wichtig zu wissen.

Denn bevor feststeht, wofür der Freistaat Sachsen in den Jahren 2027 und 2028 wie viel Geld ausgeben kann, liegt noch ein intensiver Beratungs- und Verhandlungsprozess vor dem Landtag. Was passiert dabei eigentlich genau?

Von der Planung zum Regierungsentwurf

Ein sächsischer Doppelhaushalt wird grundsätzlich für zwei Jahre aufgestellt. Die Vorbereitungen beginnen deshalb bereits weit vor seinem Inkrafttreten.

Das Finanzministerium gibt den finanziellen Rahmen vor. Anschließend erarbeiten die einzelnen Ministerien ihre sogenannten Einzelpläne. Darin wird festgehalten, welche Einnahmen und Ausgaben in den jeweiligen Politikbereichen erwartet werden und welche Vorhaben finanziert werden sollen.

Diese Einzelpläne werden innerhalb der Staatsregierung beraten. In der Haushaltsklausur werden Prioritäten gesetzt, Einsparungen diskutiert und Finanzierungsmöglichkeiten geprüft. Am Ende beschließt das Kabinett einen gemeinsamen Regierungsentwurf.

Beim Doppelhaushalt 2027/2028 war die Ausgangslage besonders schwierig. Zu Beginn stand eine erhebliche Finanzierungslücke. Die Staatsregierung musste deshalb Einsparungen, strukturelle Veränderungen und weitere Maßnahmen miteinander verbinden. Hinzu kommt eine zeitlich begrenzte Kreditaufnahme.

Gleichzeitig sollen wichtige Investitionen möglich bleiben. Der Regierungsentwurf sieht deshalb unter anderem rund 3,21 Milliarden Euro Investitionen für 2027 und rund 3,25 Milliarden Euro für 2028 vor. Insgesamt umfasst der Entwurf rund 53,5 Milliarden Euro für beide Jahre.

Auch die Kommunen spielen eine wichtige Rolle: Ihre Zuweisungen sollen von rund 8,1 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf jeweils fast 9 Milliarden Euro in den Jahren 2027 und 2028 steigen.

Jetzt beginnt die Arbeit des Landtages

Mit der Einbringung am 26. August ist der Regierungsentwurf im Parlament angekommen. Das ist ein wichtiger Schritt – aber eben noch nicht das Ende des Verfahrens. Jetzt wird der Entwurf in den zuständigen Ausschüssen des Landtages detailliert beraten. Die Abgeordneten prüfen die einzelnen Haushaltspositionen, hinterfragen Ausgaben, bringen Änderungswünsche ein und diskutieren politische Prioritäten.

Dabei geht es um ganz konkrete Fragen: Wie viel Geld steht für Schulen zur Verfügung? Welche Investitionen in Straßen, Brücken und Infrastruktur sind möglich? Wie werden Kommunen unterstützt? Welche Förderprogramme können fortgeführt werden? Wo müssen Schwerpunkte verändert werden? Und wo müssen angesichts begrenzter Mittel möglicherweise andere Ausgaben zurückstehen?

Das ist das sogenannte Königsrecht des Parlaments: Der Landtag entscheidet darüber, wie das Geld des Freistaates verwendet werden darf. Deshalb ist auch wichtig: Der Regierungsentwurf ist eine Grundlage für die parlamentarischen Beratungen. Er ist nicht automatisch der spätere Haushalt.

Nach den Beratungen in den Ausschüssen folgt die abschließende parlamentarische Beratung und Abstimmung. Erst wenn der Landtag das Haushaltsgesetz beschließt, ist der Haushalt rechtskräftig. Der Beschluss des Doppelhaushaltes 2027/2028 ist für Dezember 2026 vorgesehen.

Was Sören Voigt beim Doppelhaushalt wichtig ist

Für die CDU-Fraktion ist klar: Sachsen muss mit seinen finanziellen Möglichkeiten verantwortungsvoll umgehen. Die Ausgaben wachsen derzeit schneller als die Einnahmen. Deshalb müssen Prioritäten gesetzt werden.

Dabei gilt für die CDU-Fraktion: Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Innovation und Daseinsvorsorge müssen möglichst geschützt und gestärkt werden. Gleichzeitig müssen staatliche Strukturen effizienter werden, Bürokratie muss abgebaut und Digitalisierung konsequenter genutzt werden. Das Ziel ist ein handlungsfähiger Staat, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert und trotzdem in die Zukunft investieren kann.

„Gerade deshalb darf die jetzt beginnende Haushaltsberatung nicht als reines Zahlenspiel verstanden werden. Hinter jeder Haushaltsposition steht eine politische Entscheidung: Was ist uns wichtig? Wo setzen wir Schwerpunkte? Was können wir uns leisten – und was vielleicht nicht?“, betont Sören Voigt.

Der Fahrplan bis zum beschlossenen Haushalt

Vereinfacht lässt sich der Weg so zusammenfassen:

  1. Vorbereitung: Die Ministerien erarbeiten ihre Finanzbedarfe und Vorhaben.
  2. Beratung innerhalb der Staatsregierung: Die Einzelpläne werden abgestimmt, Prioritäten gesetzt und Finanzierungslücken geschlossen.
  3. Beschluss des Regierungsentwurfs: Das Kabinett beschließt den Entwurf des Doppelhaushalts.
  4. Einbringung in den Landtag: Am 26. August 2026 wurde der Entwurf für 2027/2028 in den Sächsischen Landtag eingebracht.
  5. Parlamentarische Beratung: Die Ausschüsse prüfen die einzelnen Haushaltsbereiche. Abgeordnete können Änderungen vorschlagen.
  6. Schlussberatung und Abstimmung: Der Landtag entscheidet über den endgültigen Haushalt.
  7. Inkrafttreten: Nach dem Beschluss und den weiteren rechtlichen Schritten tritt der Haushalt zum Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres in Kraft.

Der Doppelhaushalt 2027/2028 ist also heute noch nicht fertig. Die Staatsregierung hat einen Entwurf vorgelegt. Jetzt ist das Parlament am Zug.

„Für mich ist entscheidend, dass wir diese Beratungen sachlich, transparent und mit Blick auf die Menschen in Sachsen führen. Am Ende muss ein Haushalt stehen, der finanzierbar ist, notwendige Investitionen ermöglicht und Sachsen auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig hält“, so Sören Voigt.

Denn ein Haushalt ist mehr als eine Ansammlung von Zahlen. Er zeigt, welche Prioritäten für die Zukunft des Freistaates gesetzt werden.

Für mich ist entscheidend, dass wir diese Beratungen sachlich, transparent und mit Blick auf die Menschen in Sachsen führen. Am Ende muss ein Haushalt stehen, der finanzierbar ist, notwendige Investitionen ermöglicht und Sachsen auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig hält.

– Sören Voigt MdL