Der Sächsische Landtag hat das neue Polizeivollzugsdienstgesetz beschlossen und damit die rechtlichen Grundlagen für eine moderne und leistungsfähige Polizeiarbeit im Freistaat weiterentwickelt. Mit der Novelle werden die Vorgaben des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes umgesetzt und gleichzeitig die Voraussetzungen geschaffen, um auf aktuelle Bedrohungslagen und technologische Entwicklungen angemessen reagieren zu können.
Sören Voigt begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes: „Kriminelle Netzwerke, organisierte Banden und Extremisten nutzen heute verschlüsselte Kommunikation und modernste digitale Technologien.
Deshalb muss auch unsere Polizei auf der Höhe der Zeit arbeiten können.
Wer die Menschen in Sachsen wirksam schützen will, muss unseren Sicherheitsbehörden die notwendigen Instrumente an die Hand geben. Für mich gilt: Sicherheit und Freiheit gehören zusammen – und genau dieses
ausgewogene Verhältnis stärken wir mit dem neuen Polizeigesetz.“
Das neue Polizeigesetz stärkt insbesondere die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen schwere und organisierte Kriminalität, Extremismus sowie terroristische Gefahren. Es trägt der Tatsache Rechnung, dass kriminelle Netzwerke heute zunehmend verschlüsselte Kommunikation, digitale Plattformen und moderne Technologien nutzen. Deshalb erhält die Polizei zeitgemäße und rechtsstaatlich abgesicherte Instrumente, um Straftaten wirksam verhindern und verfolgen zu können.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehören unter anderem die Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung unter strengen rechtlichen Voraussetzungen, erweiterte Möglichkeiten der Datenanalyse sowie der Einsatz intelligenter Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten. Gleichzeitig wurden klare rechtsstaatliche Leitplanken und Kontrollmechanismen verankert, um den Schutz der Grundrechte sicherzustellen.
Mit dem Beschluss setzt Sachsen die Modernisierung seines Polizeirechts fort und schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Sicherheitsbehörden auch künftig handlungsfähig bleiben. Ziel ist es, den Schutz der Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern und gleichzeitig die hohen rechtsstaatlichen Anforderungen an die Polizeiarbeit zu gewährleisten.