Qualifizierungszeit

Qualifizierungszeit: Weiterbildung mit Augenmaß

Der Sächsische Landtag hat das Qualifizierungszeitgesetz beschlossen. Damit setzt Sachsen ein klares Signal: Weiterbildung ja – aber verantwortungsvoll, praxistauglich und wirtschaftlich tragfähig.

Als CDU-Fraktion wurde maßgeblich daran mitgewirkt, einen ausgewogenen Kompromiss zu erreichen. Der Anspruch auf Qualifizierungszeit wird bewusst auf drei Tage begrenzt. Ziel ist nicht zusätzliche Freizeit, sondern konkrete berufliche Weiterbildung und Qualifizierung für ehrenamtliches Engagement.

Sören Voigt betont dazu: „Das Qualifizierungszeitgesetz schafft Weiterbildung mit Augenmaß. Wir stärken Qualifizierung und Ehrenamt, ohne den Mittelstand zu überfordern – das ist ein verantwortungsvoller, sächsischer Weg.“

Mehr als 55.000 Menschen aus Sport, Feuerwehren und vielen weiteren Bereichen hatten sich im Vorfeld für eine gesetzliche Regelung starkgemacht. CDU und SPD haben diesen Impuls im Koalitionsvertrag aufgegriffen und nun parlamentarisch umgesetzt – mit einem klaren Fokus auf die Leistungsfähigkeit unserer Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Betriebe.

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die gezielte Entlastung für KMU. Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten erhalten eine Entschädigung von 115 Euro pro Tag, wenn Mitarbeitende Qualifizierungszeit in Anspruch nehmen. Damit wird ein Ausgleich geschaffen, den es in dieser Form in anderen Bundesländern nicht gibt.

Sachsen geht mit dem Qualifizierungszeitgesetz einen eigenständigen und realistischen Weg. Weiterbildung wird ermöglicht, ohne neue Unsicherheiten für Betriebe zu schaffen – gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten.

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