Das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite regelt im Kern folgende Punkte:
- Rechtliche Klarstellung und Fundierung von Infektionsschutzmaßnahmen
- Bessere Nachverfolgung des Infektionsgeschehens durch digitale Einreiseanmeldung
- Weitere Unterstützung für erwerbstätige Eltern
- Anspruch auf Verdienstausfall wird neu geregelt
- Weiterentwicklung der verwendeten Surveillance-Instrumente
- Mehr Laborkapazitäten für Corona-Tests
- Breiter Zugang zu Schutzimpfungen
- Interessen der Länder
In diesem Zusammenhang finden Sie auch auf den Seiten der Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund detaillierte Informationen zu den einzelnen Punkten.