Bundestag Ii

Informationen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite regelt im Kern folgende Punkte:

  • Rechtliche Klarstellung und Fundierung von Infektionsschutzmaßnahmen
  • Bessere Nachverfolgung des Infektionsgeschehens durch digitale Einreiseanmeldung
  • Weitere Unterstützung für erwerbstätige Eltern
  • Anspruch auf Verdienstausfall wird neu geregelt
  • Weiterentwicklung der verwendeten Surveillance-Instrumente
  • Mehr Laborkapazitäten für Corona-Tests
  • Breiter Zugang zu Schutzimpfungen
  • Interessen der Länder

In diesem Zusammenhang finden Sie auch auf den Seiten der Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund detaillierte Informationen zu den einzelnen Punkten.