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Informationen für Eltern, Schüler, Lehrkräfte und Erzieher

Ab dem 18. Mai dürfen Kinder ihre Kitas und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 wieder ihre Schulen regelmäßig besuchen. Auch für alle übrigen Schüler weiterführender Schulen soll ein zumindest zeitweiser Besuch ihrer Schulen möglich sein. Der Rechtsanspruch auf Betreuung wird nicht länger eingeschränkt und die Schulbesuchspflicht soll wieder für alle Schüler gelten. Somit haben alle Eltern einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder in Kindergärten, Kinderkrippen und Horten.

Als rechtliche Grundlage für diese Neuerungen wurde eine neue Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen veröffentlicht.
Hier können Sie die Allgemeinverfügung sowie Musterformulare herunterladen:

✅ Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12. Mai 2020 | gültig vom 18. Mai bis 5. Juni 2020

✅ Musterformular Gesundheitsbestätigung für Schüler - Monat Mai 2020

✅ Musterformular Gesundheitsbestätigung für Schüler - Monat Juni 2020

✅ Musterformular Gesundheitsbestätigung für Kinder in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung - Monat Mai 2020

✅ Musterformular Gesundheitsbestätigung für Kinder in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung - neutral