Geld Scheine Euro Eyetronic Fotolia 76653489

Freistaat und die Kommunen einigen sich auf einen Schutzschirm für die Kommunalfinanzen

Heute haben sich der Freistaat und die Kommunen auf einen Schutzschirm für die Kommunalfinanzen geeinigt.

Landtagsabgeordneter Sören Voigt, Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, erklärt dazu: "In unseren Städten, Gemeinden und den Landkreisen erleben die Menschen direkt vor Ort die Auswirkungen der Corona-Krise. Deshalb ist es richtig, das Geld an dieser Stelle einzusetzen! Damit soll den durch die Corona-Krise zu erwartenden Einbrüchen der Steuereinnahmen und den zusätzlichen Ausgaben in den Kommunen begegnet werden.

Es geht um insgesamt 750 Millionen Euro. Mit dem Schutzschirm gibt der Freistaat den Kommunen in Zeiten von wegbrechenden Steuereinnahmen die nötige Handlungsfähigkeit und eine Planungsperspektive. Kommunen und Freistaat ziehen partnerschaftlich an einem Strang! Unsere Aufgabe im Landtag ist es nun, die getroffene Vereinbarung so schnell wie möglich in einen gesetzlichen Rahmen zu gießen. Das sollte uns noch vor der Sommerpause gelingen.“

Hintergrund:
Die kommunalen Spitzenverbände und Sachsens Finanzminister gehen davon aus, dass für das Jahr 2020 Steuermindereinnahmen in Höhen von rund 1 Milliarde Euro auf Sachsens Kommunen zukommen. Zum Ausgleich werden die Mittel im Kommunalen Finanzausgleichsgesetz um 452,5 Millionen Euro aus dem Corona-Bewältigungsfonds aufgestockt.

In einer ersten Tranche sollen 226,2 Millionen Euro im Juli 2020 an die Städte und Gemeinden fließen. Nach der Steuerschätzung im Oktober folgt im November die zweite Tranche in Höhe von bis zu 181 Millionen Euro. Weitere zehn Prozent der Mittel (45,25 Millionen Euro) sollen im Jahr 2021 zur Verfügung stehen. Die Städte und Gemeinden lösen ihrerseits die sogenannte Vorsorgerücklage im Umfang von 95 Millionen Euro auf. Für pandemiebedingte zusätzliche Ausgaben werden darüber hinaus 147,5 Millionen Euro als Zuschuss gewährt.

Verteilt werden die Mittel nach dem Einwohnermaßstab des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes 2020. Hinzu kommt der Ausgleich für nicht erhobene Elternbeiträge für Kinderbetreuung von bis zu rund 60 Millionen Euro. Insgesamt stehen damit rund 750 Millionen Euro zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung.