Um pandemiebedingte Nachteile für Schülerinnen und
Schüler auszugleichen und gleichzeitig Erleichterung zu schaffen, hat
das Kultusministerium ein umfangreiches Maßnahmenbündel geschnürt. Dieses umfasst neue Vorgaben für den Unterricht, die Prüfungen
und Bewertung von Schülerleistungen.
So bekommen die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen deutlich mehr Zeit für die Prüfungsvorbereitungen. Sie sollen in diesem Jahr vorrangig in den Prüfungsfächern unterrichtet werden. In anderen Fächern können dafür Abstriche gemacht werden. Auch in den Abschlussprüfungen steht den Prüflingen mehr Zeit zur Verfügung. Außerdem gibt es Wahlmöglichkeiten bei den Abiturprüfungsterminen. Die Option, die Bewertungsmaßstäbe für die Abiturprüfungen pandemiebedingt anzupassen, wird mit der Kultusministerkonferenz abgestimmt. Analog dazu wird die Anpassung des Bewertungsmaßstabs für die Prüfungen zum Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses ebenso geprüft.
Wesentliche Maßnahmen im Überblick – eine Auswahl
Grund- und Förderschulen
Bei
der Benotung sollten die Lehrkräfte ihre Ermessungsspielräume
wohlwollend auslegen und im Zweifel zu Gunsten der Schüler anwenden. Die
Kompetenztests in den Klassenstufe 3 entfallen.
Grundschüler
erhalten die Halbjahresinformation am 10. Februar 2021. Förderschüler
bekommen die Halbjahresinformation im Zeitraum vom 10. bis 15. Februar
2021 – in der Regel am 10. Februar 2021. Die Bildungsempfehlung in
Klassenstufe 4 wird am 10. Februar 2021 erteilt.
Oberschulen, Abendoberschulen und Förderschulen (lernzielgleicher Unterricht)
Abwahl von Fächern
Realschüler
der Klassenstufe 10 können sich sehr frühzeitig bis spätestens zum 26.
Februar für ein naturwissenschaftliches Prüfungsfach entscheiden. Die
Teilnahme am Unterricht in den nicht gewählten naturwissenschaftlichen
Fächern ist dann nicht mehr verbindlich. Auch können die Realschüler bis
zu zwei weitere Fächer abwählen, in denen keine mündliche Prüfung
stattfinden soll. Der Unterricht auch in diesen Fächern ist dann nicht
mehr verbindlich. Schüler, die den Hauptschul- oder qualifizierenden
Hauptschulabschluss erwerben, können ebenso bis zu drei Fächer, in denen
keine mündliche Prüfung stattfinden soll, abwählen.
Unterricht, weniger Themen in Prüfungen, Nachteilsausgleich in der Bewertung
Ab
3. Mai konzentriert sich der Unterricht ausschließlich auf die
schriftlichen und die gewählten mündlichen Prüfungsfächer. Für die
Abschlussprüfungen stehen zwei Prüfungstermine zur Verfügung. Der
Ersttermin ist der reguläre Termin. Eine Nichtteilnahme am Ersttermin
ist nur aus wichtigem Grund möglich.
In Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2021 wurden den Schulen bereits zu Schuljahresbeginn Themen benannt, die nicht Schwerpunkt der zentralen schriftlichen Prüfungen sein werden.
Außerdem wird für alle schriftlichen Prüfungen eine Arbeitszeitverlängerung von jeweils 15 Minuten gewährt.
Wiederholer
Schülerinnen und Schülern, die die Abschlussklasse dennoch freiwillig wiederholen wollen, soll dies gewährt werden. Die Wiederholung gilt in diesem Falle nicht als Wiederholung wegen Nichtversetzung und wird der Verweildauer an der Schule nicht angerechnet.
Allgemeinbildendes Gymnasium und berufliches Gymnasium
Weniger Themen in der Abiturprüfung
Den
Schulen wurden bereits zu Schuljahresbeginn Themen benannt, die kein
Schwerpunkt der zentralen schriftlichen Prüfungen sein werden.
Wahlmöglichkeit bei Prüfungsterminen
Die
Teilnahme am Ersttermin ist freiwillig. Wer sich zum Ersttermin noch
nicht in der Lage sieht, die Prüfung abzulegen, kann auf den Zweittermin
ausweichen. Eine Teilnahme am Zweittermin ist dann jedoch Pflicht.
Korrekturen
Die
Zweit- und auch Drittkorrekturen der Abiturprüfungen erfolgen an der
jeweiligen Schule. Das soll eine faire Benotung sichern, wenn in
Einzelfällen Prüfungsinhalte aufgrund des bisherigen
Infektionsgeschehens an der Schule nicht ausreichend behandelt werden
konnten.
Mehr Arbeitszeit für Prüflinge
Die Arbeitszeit wird in
allen schriftlichen Abitur- und Ergänzungsprüfungen um eine
pandemiebedingte Zusatzzeit von 30 Minuten erhöht.
Informationen für Eltern, Schüler und Lehrer finden Sie im SMK-Blog
sowie auf den Seiten des Freistaates Sachsen.