Projekte

Kleinprojekte: 4,5 Millionen Euro für LEADER-Regionalbudgets

Die 30 sächsischen LEADER-Gebiete können auch in diesem Jahr Regionalbudgets beantragen, um Kleinprojekte in der ländlichen Entwicklung zu unterstützen. Staatsminister Thomas Schmidt hat dazu heute den vierten Aufruf im Programm „Regionalbudgets im ländlichen Raum“ gestartet. Je nach Einwohnerzahl können die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) bis zu 200.000 Euro für die Förderung von Kleinprojekten abrufen. Insgesamt stehen dafür sachsenweit 4,5 Millionen Euro bereit.

Sören Voigt dazu: „Die Lokalen Aktionsgruppen können die Fördermittel eigenständig weitergeben. Dieses verkürzte Verfahren ermöglicht ein zügiges Umsetzen der Projekte vor Ort. Diese Freiheit in der Verwendung der Förderung unterstützt sinnvoll die kleinen Vorhaben, die oftmals eine große Wirkung auf die Lebensqualität in unseren Gemeinden haben.“

Die Auswahl von Kleinprojekten aus dem Regionalbudget erfolgt nach einem regionalen Aufruf durch das Entscheidungsgremium der LAG. Die Zuwendung für ein Kleinprojekt beträgt maximal 16.000 Euro (bei Anwendung des maximalen Fördersatzes von 80 Prozent für ein Kleinprojekt im Umfang von 20.000 Euro). Wie in den LEADER-Entwicklungsstrategien können die LEADER-Regionen in der Ausgestaltung eigene Akzente setzten und damit auf die jeweiligen regionalen Herausforderungen reagieren.

Die Projekte aus den Regionalbudgets stärken die Lebensqualität, erzeugen eine stärkere Identifikation und unterstützen damit die Heimatverbundenheit und Bleibeperspektiven der Menschen im ländlichen Raum. Finanziert werden die Regionalbudgets in diesem Jahr über Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) sowie aus Landesmitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Quelle: Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung
Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Lokalen Aktionsgruppen können die Fördermittel eigenständig weitergeben. Dieses verkürzte Verfahren ermöglicht ein zügiges Umsetzen der Projekte vor Ort. Diese Freiheit in der Verwendung der Förderung unterstützt sinnvoll die kleinen Vorhaben, die oftmals eine große Wirkung auf die Lebensqualität in unseren Gemeinden haben.

Sören Voigt, MdL