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Förderrichtlinie RegioPlan - Neue Programmrunde startet

Sächsische Kommunen können sich erneut um Fördermittel für die Planung von Gewerbegebieten bewerben. Der Freistaat Sachsen unterstützt Kommunen mit der Förderrichtlinie „RegioPlan“. Hierdurch können sie Zuschüsse bei der Flächenplanung für gewerbliche Investitionen beantragen.

Landtagsabgeordneter Sören Voigt sagt dazu: „Es war schon ein gutes Zeichen für uns im ländlichen Raum, dass in der ersten Programmrunde auch vier Kommunen aus dem Vogtlandkreis Unterstützung erhielten. Ich hoffe, dass in der bald startenden zweiten Runde weitere vogtländische Kommunen Berücksichtigung finden werden. Gewerbegebiete sind im ländlichen Raum vielerorts Voraussetzung für Wachstum, neue Arbeitsplätze und gesunde Kommunalfinanzen. Sie bringen einen enormen Vorteil im Standortwettbewerb um Investitionen und machen Sachsen als Standort sehr attraktiv.“

„Mit der Richtlinie wird die Erstellung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen für gewerbliche Ansiedlungen unterstützt“, so Voigt weiter. „Diese Unterstützung ist ein echter Beitrag zur Regionalentwicklung. Wir haben uns in der Diskussion des Landeshaushalts für die Förderrichtlinie RegioPlan stark gemacht, um Kommunen bei der baurechtlichen Entwicklung von Gewerbegebieten unter die Arme zu greifen.“

Die entsprechenden Seiten zur Antragstellung im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) werden voraussichtlich am 14. Dezember 2023 freigeschaltet. Anträge sind bis zum 14. März 2024 möglich.

Für die Auswahl der zu fördernden Vorhaben werden folgende Rankingkriterien berücksichtigt:
• landes- und bundespolitisches Interesse,
• Zukunfts- und Schlüsseltechnologien,
• Strukturwandel / Strukturentwicklung,
• Energieeffizienz / Nutzung erneuerbarer Energien,
• Rückführung von Flächen in den Flächenkreislauf,
• Stärkung von Wertschöpfungsketten,
• Machbarkeit bzw.
• Bedarf.

Hintergrund: Markneukirchen, Plauen, Schöneck und Treuen erhielten in der ersten Programmrunde können zusammengenommen 588.129,69 Euro. Das Kabinett hatte die Förderrichtlinie Anfang Januar dieses Jahres beschlossen. Im vom Sächsischen Landtag beschlossenen Doppelhaushalt stehen für die Jahre 2023 und 2024 insgesamt zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung
Bild: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung