Energie

Härtefallhilfen für Mehrkosten eines Privathaushalts für nicht leitungsgebundene Energieträger

Ab heute können Privatpersonen in Sachsen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) Härtefallhilfen wegen der gestiegenen Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen.

Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber von Heizungsanlagen in Privathaushalten in Sachsen, die im vergangenen Jahr in besonderer Weise von den Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle beziehungsweise Koks betroffen waren. (Besitzer von Einfamilienhäusern, Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften.)

Die Antragstellung erfolgt digital bei der SAB.

Diejenigen Personen, die keinen Zugang zum digitalen Antragsverfahren haben, werden von der Verbraucherzentrale Sachsen im Auftrag des Freistaats Sachsen bei der digitalen Antragstellung unterstützt. Dazu kann über die zentrale Telefonnummer 0341/ 696 29 29 ein Termin vor Ort in den Beratungseinrichtungen vereinbart werden.

Daneben können sich Antragstellende unter der Rufnummer 0351 4910-4999 an eine telefonische Hotline der SAB wenden.